|
Vergleich: Arbeitszeugnisse und Letters of Reference
Übersetzung
Bei der Übersetzung deutscher Arbeitszeugnisse gilt es, den Inhalt möglichst eloquent und stilsicher in die englische Sprache zu übertragen. Dass keine inhaltlichen "Anpassungen" möglich sind, versteht sich von selbst. Allerdings verfügt ein qualifizierter muttersprachiger Übersetzer über eine gewisse Flexibilität in der Wortwahl, beispielsweise beim Einsatz von Adjektiven zur Hervorhebung bestimmter Qualitäten (z.B. kann "gut" unter gewissen Umständen auch als "very/extemely solid" übertragen werden). Besonders in diesem Bereich legen wir Wert auf eine sinngemäße Übersetzung, die sich möglichst flüssig - und nicht als "Übersetzung" - liest. Grundvoraussetzung hierfür: muttersprachige Kompetenz und erstklassige Kenntnisse der Ausgangssprache. Die Übersetzung stimmt inhaltlich mit dem deutschen Originaltext überein, wobei keine besonderen Layout-Arbeiten (z.B. Nachbildung von Originallogos) durchgeführt werden. Es handelt sich um eine englische Übersetzung des deutschen Originals. Darüber hinaus können wir das Dokument - gemäß unserer Zertifizierung - mit Stempel und DIN-Zertifizierungsplakette versehen.
Beglaubigung
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für beglaubigte Übersetzungen zur Verfügung. In diesem Fall wird die Übersetzung von einem gerichtlich bestellten und vereidigten Übersetzer beglaubigt.
Bei Beglaubigungen erfolgt der Zusatz "Beglaubigte Übersetzung aus der deutschen Sprache". Die Vorlage ist als Einheit zu betrachten, d.h.alle Zusätze (z.B. handschriftliche Vermerke) werden übertragen. Wird der Auftrag auf eine auszugsweise Übersetzung beschränkt, so sind die Auslassungen zu kennzeichnen, möglichst unter stichwortartiger Bezeichnung des nicht übersetzten Teils. Auf dem Ausgangsdokument angebrachte Gebührenmarken, Stempel- und Siegelabdrucke sind in der
Übersetzung zu erwähnen. Die in Stempel- oder Siegelabdrucken enthaltenen Texte sind zu übersetzen,
sofern es zum Verständnis erforderlich ist, ansonsten reicht eine Beschreibung. Auf Auffälligkeiten des zu übersetzenden Dokuments (z.B. Rasuren, hand- oder maschinenschriftliche
Verbesserungen und Überschreibungen, Streichungen usw.) ist in einer Anmerkung hinzuweisen. Besteht die Übersetzung aus mehreren Blättern, so sind diese zu nummerieren (unabhängig und
zusätzlich zu einer etwaigen Nummerierung der Vorlage) und so miteinander zu verbinden, dass der
Zusammenhang nicht ohne äußerlich erkennbare Beschädigung aufgehoben werden kann. Als Material für derartiges Verbinden kommen Klebesiegel, Ösen und Urkundengarn in Betracht. Andernfalls ist
jedes einzelne Blatt der Übersetzung mit dem Abdruck des Siegels und dem Handzeichen des Übersetzers zu kennzeichnen. Im Ausgangstext enthaltene Schreibfehler können, sofern sie nicht sinnentstellend sind, in der Übersetzung
kommentarlos ignoriert werden. Sofern das fehlerhafte Wort unverändert in die Übersetzung zu übernehmen ist (z.B. Orts- oder Personennamen), ist auf den Schreibfehler - soweit erforderlich unter
Angabe der richtigen Schreibweise - hinzuweisen.
Erkennt der Übersetzer inhaltliche Fehler in dem zu übersetzenden Schriftstück, sollte er in geeigneter
Weise darauf hinweisen, um dem Entstehen des Verdachts, fehlerhaft übersetzt zu haben, entgegenzuwirken.
In einigen Fällen wird eine so genannte Apostille verlangt. Hierbei handelt es sich um eine Beglaubigungs- oder Legalisationsform, die zwischen den Vertrags- oder Mitgliedstaaten des multilateralen Übereinkommens Nummer 12 der Haager Konferenz im Jahre 1961 eingeführt wurde. Diese Vorschriften gelten insbesondere für den offiziellen Einsatz von Urkunden, beispielsweise im Rahmen von Aus- und Einwanderung. Wir stehen Ihnen gern beratend zur Seite.
Texterstellung
Im Rahmen der Texterstellung verfasst St.Clair ein eigenständiges Arbeitszeugnis in englischer Sprache (Letter of Reference bzw. Letter of Recommendation), das im nächsten Schritt vom Zeugnisaussteller unterschrieben wird. In diesem Fall erfolgt die Neuerstellung eines Dokuments auf der Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen:
Name, Position(en), Eintritts-/Austrittsdatum, Verantwortungsbereich, Schlüsselerfolge, Soft Skills, etc.
In diesem Fall muss eine entsprechende Abstimmung mit dem Zeugnisaussteller erfolgen.
Übersetzung oder Texterstellung?
In der Regel gehen wir davon aus, dass die muttersprachige Übersetzung eines deutschen Arbeitszeugnisses für die meisten Zwecke ausreichend ist. Ob darüber hinaus eine Beglaubigung notwendig ist (z.B. im Rahmen einer Auswanderung etc.), muss im Vorfeld geklärt werden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite. Die Texterstellung von Letters of Recommendation/References eignet sich in der Regel für individuelle Empfehlungsschreiben (z.B. für universitäre Einrichtungen, MBA-Studiengänge etc.). Auch hier stehen wir Ihnen gern zur Seite.
Arbeitszeugnis - Letter of Recommendation/Reference - Übersetzung/Beglaubigung/Texterstellung
|